Ihr Anliegen in guten Händen.

Rechtsanwalt und Notar

Dr. Ralph Junge

Dr. Junge befasst sich sowohl als Notar sowie als Rechts­anwalt mit allen Fragen des Immobilien­rechts, vom einfachen Grund­stücks­kaufvertrag bis hin zu Hof­überlassungs­verträgen. Seine Expertise im Zivil-, Erb- und Grund­stücks­recht kommt ihm dabei zu Gute.

Sie profitieren von Dr. Junges 30 Jahren Berufs­erfahrung (davon rund 20 Jahre auch als Notar) und können sich auf eine vertrauens­volle Zusammen­arbeit verlassen – unabhängig und unparteilich.

Zu den Aufgaben des Notars zählen
Beurkundung von Rechtsgeschäften und Tatsachenfeststellungen
Vertragsentwürfe
Diese umfassen u. a.

  • Grundstücks­kaufverträge
  • Übertragungs­verträge
  • Grundschulden, Hypotheken
  • Grund­dienstbar­keiten
  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erbschein­anträge
  • europäische Nachlass­zeugnisse
  • Vorsorgevoll­machten
  • Patien­verfügungen
  • Eheverträge
  • Erklärungen im Kindschafts­recht
  • Firmen­gründungen
  • Gesellschafts­verträge
  • Umwandlungen, Satzungs­änderungen
  • Handels- und Vereins­register­anmeldungen