Rechts­anwalt

Was wir können!

Rechtsanwalt und Notar

Dr. Ralph Junge

Notariat
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin

Andrea Haneburger-Böttcher

Fachanwältin für Familienrecht
im Angestellten­verhältnis

Gemeinsam decken Dr. Ralph Junge und Andrea Haneburger-Böttcher in ihrer Tätigkeit als Rechts­anwälte ein breites zivil­rechtliches Spektrum ab. Rechtsanwalt und Notar Dr. Junge ist Fachanwalt für Erb- und Arbeitsrecht.

Als Notar sowie als Rechts­anwalt befasst er sich mit allen Fragen des Immobilien­rechts.

Ein Tätigkeits­schwer­punkt von Rechts­anwältin Andrea Haneburger-Böttcher liegt im Familien­recht. Als Fach­anwältin für Familien­recht berät und vertritt Frau Haneburger-Böttcher Mandanten gerichtlich und außer­gerichtlich bei

  • Trennung, Scheidung
  • Trennungs- und Ehegatten­unterhalt
  • Versorgungs­ausgleich
  • Zugewinn­ausgleich
  • Kindesunterhalt
  • Fragen des Kindschafts­rechts

Ihr Tätigkeitsbereich umfasst zudem

  • Güterrecht
  • juristische Begleitung von Vermögens­auseinander­setzungen (insbesondere Gestaltung von Ehe­verträgen sowie Trennungs- und Scheidungs­folgen­vereinbarungen)